Tiergartenmord – russischer Staatsterror in Deutschland

Der Staatsschutzsenat bestätigt mit seinem Urteil die Schlussfolgerungen der Bundestaatsanwaltschaft: Beim Mord im Tiergarten handelte es sich um einen Auftragsmord, der von russischen staatlichen Stellen organisiert und durchgeführt wurde. Das ist russischer Staatsterror im Berliner Regierungsviertel – das ist völlig inakzeptabel. Das Urteil markiert damit einen erneuten Tiefpunkt in einer Kette von russischen Feindseligkeiten.

Den Ermittlungsbehörden und der Bundesstaatsanwaltschaft ist es gelungen, den heimtückischen Mord an dem Asylsuchenden Zelimkhan Khangoshvili und die Verstrickung staatlicher russischer Stellen daran zweifelsfrei nachweisen zu können. Damit ist erneut russischer Staatsterror auf dem Gebiet der Europäischen Union bewiesen. Wir können nicht zulassen, dass Asylsuchende oder auch Dissidenten und Oppositionelle immer wieder ins Zielvisier des Kremls geraten – nicht in Russland und schon gar nicht innerhalb der EU. Die Zahl der Opfer dieser zynischen Politik ist bereits viel zu lang.

Mit dem Urteil ist der Aufklärungsprozess aber noch lange nicht abgeschlossen. Es muss nun das Ziel bleiben, die Hintermänner und Auftraggeber dieses Mordanschlags zu ermitteln und international zur Rechenschaft zu ziehen. Es gilt zu klären, ob der Mord auf Grundlage des russischen „Gesetzes über das Entgegenwirken von Terrorismus“ beauftragt wurde und somit eine direkte Verbindung zu Putin besteht.